Aussenpolitik

In der komplexen Welt von heute steht die Schweiz für eine klare und zukunftsorientierte Außenpolitik, die sich durch Offenheit und Liberalismus auszeichnet.

Julien Reich versteht, dass unsere Beziehungen zu anderen Ländern von zentraler Bedeutung sind, und seine Vision umfasst die folgenden Schlüsselprinzipien:


  • Freihandel mit Verantwortung: Der Zugang zu Märkten ist wichtig, aber nicht um jeden Preis. Wir streben nach Abkommen, die nicht nur den Handel fördern, sondern auch Umweltauflagen und Menschenrechte respektieren.
  • Neutralität mit Engagement: Unsere Neutralität verpflichtet uns zur Zurückhaltung, aber nicht zur Untätigkeit. Wir können und sollten als Vermittler in Konflikten agieren und humanitäre Hilfe leisten, wo sie gebraucht wird.
  • Europa mit Selbstbestimmung: Unsere Beziehungen zur EU sind lebenswichtig, aber sie müssen unsere direkt-demokratischen Prinzipien respektieren. Der bilaterale Weg ist der Königsweg, und jede Anpassung muss in beiderseitigem Interesse sein.
  • Zusammenarbeit mit Augenmaß: Eine Zusammenarbeit mit Organisationen wie der NATO ist nicht ausgeschlossen, aber sie muss unsere Grundprinzipien respektieren.


Julien Reichs Vision der Außenpolitik ist eine, die Gleichgewicht, Verantwortung und Klarheit fördert. Sie stellt sicher, dass wir sowohl auf dem globalen Markt als auch auf der internationalen Bühne erfolgreich sind, ohne unsere einzigartigen Werte und Traditionen zu kompromittieren. Es ist eine Vision, die darauf abzielt, die Schweiz als eine führende Kraft für Stabilität, Humanität und Fortschritt in einer sich ständig verändernden Welt zu positionieren.


Beibehaltung der bilateralen Abkommen als Königsweg zu den Beziehungen mit der EU

   

Der Bundesrat prüft die aktuellen Bedingungen und faktischen sowie rechtlichen Konsequenzen aller möglichen europapolitischen Wege im aktuellen Zeitpunkt und führt eine breite Vernehmlassung durch.

Die flankierenden Massnahmen sind so weit restlos zu streichen, als dass sie über das Mass hinausgehen, welches sich mit den Grundfreiheiten der EU verträgt. Illiberale und protektionistische Arbeitsmarktregulierungen sind durch verhältnismässigere (EU-konforme) Regulierungen zu ersetzen (Bsp. höhere Sanktionsmöglichkeiten für straffällige Unternehmen, anstelle von übermässigem Lohnschutz).

Die Jungfreisinnigen erachten die bestehenden Bilateralen Verträge als Königsweg und der Zugang zum EU-Binnenmarkt ist fundamental für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Schweiz. Dieser ist unbedingt zu erhalten, ohne die direkt-demokratische Selbstbestimmung der Schweiz zu beschneiden.

Eine Weiterführung der instabilen Beziehung zur EU ist aus Sicht der Jungfreisinnigen kein gangbarer Weg. Der Bundesrat muss das Verhandlungsmandat erhalten, alle politisch und faktisch möglichen europapolitischen Wege der Schweiz zu analysieren und deren Konsequenzen sowie Voraussetzungen aufzuzeigen. Es ist eine breite Vernehmlassung durchzuführen.

Die flankierenden Massnahmen (Anmeldefrist, Kautionspflicht, den Kontrollmechanismen in den sogenannten risikoreichen Wirtschaftssektoren etc.) verletzen in weiten Teilen die Grundsätze der EU (Freihandel, freier Personenverkehr). Die flankierenden Massnahmen sind illiberal – sie dienen primär den Interessen der schweizerischen Gewerkschaften, welche (auch aus monetären Interessen) gestützt auf eine ausgebaute Abschlusskompetenz von Gesamtarbeitsverträgen den Markt verzerren. Viele weitere protektionistische Massnahmen wie die Anmelde- und Kautionspflicht führen zu massiven Beschränkungen des gleichberechtigten Personenverkehrs im beruflichen Umfeld, verglichen mit unseren Handelspartnern in der EU. Sie sind zudem der grösste Hemmschuh in den Verhandlungen um die Weiterentwicklung der Bilateralen und sind so weit zu streichen, als dass sie über das Mass hinausgehen, welches mit den Grundfreiheiten der EU vereinbar ist. Die Weiterentwicklung der Bilateralen ist anzustreben, soweit mit den Forderungen dieses Papiers vereinbar.   

Aufrechterhaltung des Schengen-Dublin-Abkommens

Im Rahmen des Schengenabkommens lehnen die Jungfreisinnigen Eingriffe in fundamentale individuelle Freiheitsrechte jeglicher Art ab. Schengen-Dublin ist für die Schweiz sicherheits- und asylpolitisch sehr wichtig. Das Abkommen ist zu erhalten. Verschärfungen des Waffenrechts für Zivilpersonen im Rahmen des Schengenabkommens werden abgelehnt.   

Weiterentwicklung Bilaterale und institutionelle Regelnmit der EU

 

  • Der EU-Beitritt wird abgelehnt.
  • Die automatische Rechtsübernahme von EU-Recht im schweizerischen Recht wird in allen bestehenden und künftigen Abkommen mit der EU abgelehnt.
  • Die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie der EU wird integral abgelehnt.
  • Es sind keine neuen Guillotineklauseln in bestehenden oder neuen Abkommen mit der EU vorzusehen.
  • Die Beurteilung und Auslegung schweizerischen Rechts bleiben ausschliesslich dem Bundesgericht vorbehalten (inkl. dynamisch übernommenen Rechts aus jeglichen Abkommen mit der EU).
  • Bei abweichenden Rechtsauffassungen hinsichtlich der Regulierungen, welche sich auf Abkommen zwischen der Schweiz und der EU beziehen, kann die EU eine nicht bindende Auslegung durch den EuGH vornehmen lassen. Die Streitbeilegung bei divergierenden Rechtsauffassungen erfolgt durch eine ausgeglichene paritätisch besetzte Schlichtungsbehörde.
  • Einseitig diskriminierende Massnahmen sind vertraglich zu untersagen.

Der Souverän muss bei der Übernahme von EU-Recht jeweils das letzte Wort haben. Die automatische Rechtsübernahme wird abgelehnt. Die direkt-demokratische Entscheidungsgewalt muss in Bezug auf die in der Schweiz geltenden Regulierungen unbedingt erhalten bleiben. Politische Entscheide oder Unstimmigkeiten bei der Umsetzung von Anpassungen des EU-Rechts dürfen keine automatische Kündigung der bilateralen Verträge nach sich ziehen. Eine Abkommenskündigung kann nur durch einen expliziten Entscheid einer Vertragspartei zustande kommen.

Auslegungsprobleme sollen, wie bei bilateralen Verträgen unter gleichberechtigten Partnern üblich, durch eine Schlichtungsbehörde, die zu gleichen Teilen mit Vertretern der EU und der Schweiz besetzt ist, bereinigt werden. Eine Auslegung oder die verpflichtende vorfrageweise Einbeziehung des Europäischen Gerichtshofs oder anderer Organe sowie Kommissionen der EU als einzig relevante urteilende Behörde, lehnen wir ab. Die Schweiz darf aufgrund des Streitbeilegungsmechanismus keiner Fremdbestimmung unterliegen. Zur Auslegung schweizerischen Rechts bleibt einzig das Bundesgericht zuständig.

Einseitige Befugnisse der EU, Straf- oder Zwangsmassnahmen (Diskriminierungsmassnahmen) gegen die Schweiz verhängen zu dürfen, lehnen wir ab. Es soll kein Überwachungsorgan etabliert werden, welches laufend die Einhaltung der bilateralen Verträge kontrolliert. Der Jungfreisinn verurteilt unsachliche und zusammenhangslose Massnahmen der EU gegen die Schweiz scharf (Bsp. Aberkennung der Börsenäquivalenz, Ausschluss Erasmus, Ausschluss Horizon Europe). Diese Art der Verhandlungsführung entspricht keinem gleichberechtigten Verhältnis unter Vertragspartnern. Die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie der EU wird abgelehnt. Über die (freiwillige) Kohäsionsmilliarde hinausgehende finanzielle Zuwendungen an die EU werden abgelehnt.   

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